Richtlinie zur Einhaltung sozialer Standards
Richtlinie zur Einhaltung sozialer Standards
Als Arkel Elektrik Elektronik San. ve Tic. A.Ş. verpflichten wir uns, ein transparentes, sensibles Qualitätssystem für unsere Mitarbeiter, Kunden, Interessengruppen und die Umwelt in jeder Phase der Produktion und des Managements zu etablieren und zu erhalten.
Verhinderung von Zwangs- und Pflichtarbeit
Ein Arbeitnehmer ist verpflichtet, die in der Stellenbeschreibung angegebene Arbeit gegen Entgelt gemäß dem zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber mit dessen Zustimmung geschlossenen Arbeitsvertrag zu verrichten. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, den Arbeitnehmer nicht ohne dessen Zustimmung zu Überstunden oder zu Arbeiten außerhalb des Arbeitsvertrags zu verpflichten.
Prävention von Kinderarbeit
Unser Unternehmen verpflichtet sich, in Übereinstimmung mit den Verfahren und Grundsätzen der Kinder- und Jugendarbeit zu handeln und niemanden unter dem gesetzlichen Mindestalter zu beschäftigen.
Verhinderung von Diskriminierung
Das Unternehmen verpflichtet sich, Mitarbeiter nicht aufgrund von Alter, Geschlecht, Ethnie, Religion, Sprache, Abstammung, ethnischer und nationaler Herkunft, sozialer Klasse, sexueller Orientierung, Weltanschauung, Familienstand, sozialem oder wirtschaftlichem Status, Behinderung, politischer Meinung, Teilnahme an und Mitgliedschaft in Gewerkschaften, familiären Verpflichtungen, Krankheit, Schwangerschaft oder Militärdienststatus oder anderen Bedingungen, die zu Diskriminierung führen können, zu diskriminieren und Mechanismen zur Verhinderung von Diskriminierung in seine Prozesse zu integrieren.
Engagement für die Gesellschaft und Stakeholder
Unser Unternehmen ist bestrebt, eine Bindung auf der Grundlage des guten Willens aufzubauen, indem es die Ansichten seiner Stakeholder anhört, Informationen aus deren Sicht einholt und deren Ansichten berücksichtigt. In diesem Zusammenhang bestimmt es gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Arbeitnehmervertreter, schafft ein Umfeld, in dem die Mitarbeiter ihre Probleme mit den Vertretern besprechen können, und ermöglicht ihnen, ihre Vorschläge schriftlich in den Vorschlagskasten einzuwerfen. Gegebenenfalls verpflichtet sie sich, mit ihren Interessenvertretern einen Dialog über Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz und den Rechten am Arbeitsplatz in ihrem Einflussbereich aufzunehmen.
Anwerbung und Beschäftigung
Mit der Bestimmung der von der Unternehmensleitung benötigten offenen Stellen verpflichtet sich die Unternehmensleitung, die Beschäftigung im Einklang mit den Gesetzen und im Rahmen bestimmter Regeln (ausländische Arbeitnehmer, Gleichbehandlung, Urlaub, Lohn, Urlaub, Arbeitsvertrag usw.) durchzuführen.
Arbeitsvertrag
Zwischen dem Unternehmen und der zu beschäftigende Person wird ein "Arbeitsvertrag" ausgearbeitet, der mit dem Arbeitsplatz und den Gesetzen übereinstimmt und die dem Bewerber angebotenen Bedingungen enthält. Der "Arbeitsvertrag" wird von dem Personal, das die Arbeit aufnimmt, unterzeichnet.
Ausländische Arbeitnehmer
Bei ausländischen Arbeitnehmern, die im Unternehmen arbeiten, werden die Arbeitsverträge in der Sprache abgefasst, die sie verstehen. Das Unternehmen verpflichtet sich, die arbeitsrechtlichen Rechte der ausländischen Arbeitnehmer zu schützen.
Arbeitszeiten und Löhne
Das Unternehmen verpflichtet sich, die geltenden Gesetze und Verpflichtungen bei der Festlegung der Arbeitszeit einzuhalten, das Prinzip der Freiwilligkeit bei Überstunden zu beachten, die gesetzlich festgelegten wöchentlichen und jährlichen Überstundengrenzen einzuhalten und den Überstundenlohn zu zahlen, der sich aus dem gesetzlich festgelegten erhöhten Lohn ergibt.
Unser Unternehmen zahlt seinen Mitarbeitern wettbewerbsfähige Löhne, die der Branche und dem lokalen Arbeitsmarkt entsprechen. Unsere Praktiken verpflichten sich zur vollständigen Einhaltung der geltenden Gesetze und Tarifverträge in Bezug auf Löhne, Arbeitszeiten, Überstunden und Zusatzleistungen.
Ruhetage und Feiertage
Den Arbeitnehmern dürfen im Rahmen ihrer gesetzlichen Rechte keine Ruhe- und Urlaubstage vorenthalten werden. Bedienstete, die fünf Tage in der Woche arbeiten, haben Anspruch auf zwei Tage Urlaub pro Woche.
Disziplinierung der Arbeitnehmer
Um eine disziplinierte Arbeit des Unternehmens zu gewährleisten, werden die vom Disziplinarausschuss festgelegten Disziplinarvorschriften angewandt. Das Unternehmen darf in keiner Weise Lohnabzüge zur Disziplinierung seiner Mitarbeiter verhängen.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Unser Unternehmen verpflichtet sich, die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie die Sozialstandards und -projekte der Kunden in vollem Umfang zu erfüllen, technische Entwicklungen und Innovationen wirksam umzusetzen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, indem es die Faktoren und Bedingungen untersucht, die sich auf die Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiter,
Zeitarbeiter, Mitarbeiter von Subunternehmen, Besucher, Kunden und aller Personen am Arbeitsplatz auswirken, die von den ausgeführten Tätigkeiten betroffen sind.
Schutz der Umwelt
Wir verpflichten uns zur Einhaltung der geltenden Umweltgesetze und Kundenstandards, zur Vermeidung von Umweltverschmutzung auf der Grundlage von Umweltverträglichkeitsprüfungen und zur Verringerung der Verschmutzung an der Quelle durch eine effektive Abfallwirtschaft.